Solaranlage Förderung

Die Kurgemeinde Bad Schönau fördert die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie (Solaranlagen) in Form eines Direktbetrages.
Gefördert werden Kollektorenanlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern zur Warmwasseraufbereitung für den Haushalt bzw. für die Wohnraumbeheizung.
Für die Solaranlage muss eine Bauanzeige gemäß § 15 Abs. 11 NÖ BO 1996 vorliegen.

Das formlose, schriftliche Ansuchen ist unter Vorlage der saldierten Rechnungen beim Gemeindeamt einzubringen. 
  
Der Förderbetrag beträgt für:
Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung € 300,00
Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung und Wohnraumbeheizung € 400,--

Diese Richtlinien treten mit 01.10.2010 in Kraft.
 

Zuständig

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