Photovoltaikanlagen

Die Kurgemeinde Bad Schönau fördert die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie die keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen (Photovoltaikanlagen) in Form eines Direktbetrages.
Für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 50 kW (ausgenommen auf Bauwerken) im Grünland muss eine Bauanzeige gemäß § 15 Abs. 1 lit. e) NÖ BO 2014 vorliegen.
 
Einbringung des Ansuchens um Förderung 
Das formlose, schriftliche Ansuchen ist unter Vorlage der saldierten Rechnungen beim Gemeindeamt einzubringen.
 
Förderungsbetrag der Kurgemeinde Bad Schönau 
Der Förderbetrag beträgt 5% der Errichtungskosten, maximal jedoch € 500,--.
 
   
Diese Richtlinien treten  mit 05.10.2023 in Kraft.

Richtlinien Photovoltaikanlagen 2023 (119 KB) - .PDF

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter