Monovalente alternative Heizungsanlagen


Die Kurgemeinde Bad Schönau fördert die Errichtung von monovalenten alternativen Heizungsanlagen (z. B. Wärmepumpen (Wasser, Erdwärme, Luft,) Hackgutfeuerungen, Pelletsfeuerungen, ) in Form eines Direktbetrages.
Gefördert werden die alternativen Heizungsanlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern zur Aufbereitung des Warmwassers für den Haushalt und zur Wohnraumbeheizung. 
Anlagen im Sinne des Artikel I, Abs. 2 müssen nach dem 01.01.2010 errichtet worden sein. 
 
Einbringung des Ansuchens um Förderung  
Das formlose, schriftliche Ansuchen ist unter Vorlage der saldierten Rechnungen beim Gemeindeamt einzubringen. 
 
Kontrolle durch die Kurgemeinde Bad Schönau  
Der Kurgemeinde Bad Schönau steht das Recht zu, geförderte Anlagen an Ort und Stelle zu begutachten. 
 
Förderungsbetrag der Kurgemeinde Bad Schönau  
Der Förderungsbetrag in der Höhe von € 300,-- wird nach allfälliger Überprüfung durch die Baubehörde von der Kurgemeinde Bad Schönau ausbezahlt. 
  
 
Diese Richtlinien treten mit 01.10.2010 in Kraft.
 

Zuständig

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