Marktstandsgebühren

Zuständig

Pro Laufmeter des Marktstandes: € 1,50

Für jene Einrichtungen die nicht als Marktstand gewertet werden können, wird die Höhe der Marktstandsgebühr pro der Einrichtung bemessen. In diesem Fall beträgt die Marktstandsgebühr pro m²: € 1,50

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