Europawahl | Sonntag, 09. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt.

Wahllokal:          Veranstaltungssaal im Sconarium, Kurhausstraße 9, 2853 Bad Schönau
 Wahlzeit:
           8:00 – 14:00 Uhr 

Wenn Sie am 09. Juni 2024 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt der Wählerinformation (die Zustellung der Wählerinformation erfolgt im Mai) und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. 

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie möglichst frühzeitig eine Wahlkarte für die Briefwahl. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte folgende Möglichkeiten:

Schriftlich (mit der abtrennbaren personalisierten Anforderungskarte, per E-Mail oder Telefax) oder online über www.meinewahlkarte.at 

·         bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024,

·         bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Mündlich (persönlich, nicht telefonisch)

·         bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr.


Was wird bei der Antragstellung benötigt:

Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

·         Angabe der Passnummer

·         Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:

·         idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis)

Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur „ID-Austria“ benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

 Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. Ortsabwesenheit oder Krankheit) enthalten muss. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. 

Wählen mit einer Wahlkarte:

·       Die Briefwahlkarte muss spätestens am 09.Juni 2024, 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen

·       Weiters kann die Briefwahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abgegeben werden 

·       Durch persönliche Stimmabgabe der ununterschriebenen und nicht verschlossenen Wahlkarte in jedem geöffneten Wahllokal

 

 Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen am Gemeindeamt gerne zur Verfügung!

19.04.2024 14:02

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter