Bauinformationen

  Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick über die gesetzliche Bestimmungen vermitteln.  
Bewilligungspflichtige Vorhaben (Auszug)
-          Neu- und Zubauten von Gebäuden
-          Alle sonstigen baulichen Anlagen, welche Personen gefährden können oder wenn das Ortsbild betroffen ist (z.B. Fahrsilo, Stütz- und Begrenzungsmauer)
-          Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen
-          Änderungen an Bauwerken, wenn sie die Standsicherheit, den Brandschutz oder die hygienischen Verhältnisse betreffen (Änderung der Dachkonstruktion, Farbänderungen, Dachausbau usw.)
-          Die ortsfeste Aufstellung von Maschinen und Geräten und Feuerungsanlagen wenn die Standsicherheit, der Brandschutzbeeinträchtigt oder auch die Bauwerke anderer Beteiligter betroffen sein können.
-          Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als 1000 Liter, z.B. Heizöl
-          Der Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind.
Es empfiehlt sich, eine Bauberatung durch unseren Bausachverständigen am Gemeindeamt in Anspruch zu nehmen und zu dieser Beratung einen Entwurf mitzubringen, um vor der fertigen Einreichplanung alle Unklarheiten ausräumen zu können. In den meisten Fällen wird dann nur mehr eine Begutachtung mit Lokalaugenschein durchgeführt und danach die Baubewilligung erteilt.Welche Unterlagen (Pläne, Beschreibungen usw.) erforderlich sind, erfragen Sie im Bedarfsfall bei der Gemeinde bzw. Ihrem Planer.
Anzeigepflichtige Vorhaben (Auszug):
-          Gerätehütten und Gewächshäuser bis zu einer Grundrissfläche von 6 m² und einer Gebäudehöhe von 2 auf Grundstücken im Bauland, egal ob Beton- oder Holzfundament
-          Die Aufstellung oder der Tausch von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen unter 400 kW
-          Hauskanäle
-          Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken
-          Die Errichtung von Senk- und anderen Sammelgruben für Schmutzwässer bis 60 m³
-          Die Lagerung von mehr als 200 und höchstens 1000 Liter brennbarer Flüssigkeit, z.B. Heizöl, Diesel
-          Die dauernde Verwendung eines Grundstückes als Lagerplatz für Materialien aller Art
-          Die Errichtung von Gasanlagen
Der Anzeige sind Skizze und Beschreibung in zweifacher Ausfertigung anzuschließen. Wird ein Wärmeerzeuger aufgestellt, ist auch eine Kopie des Prüfberichtes vorzulegen.
Wir empfehlen allen, im Zweifelsfall, ob ein Vorhaben bewilligungspflichtig oder anzeigepflichtig bzw. überhaupt anzeigefrei ist, am Gemeindeamt nachzufragen. 

Hier finden Sie die notwendigen Formulare:
Ansuchen um Baubewilligung
Bauanzeige
Baubeginnsanzeige
Fertigstellungsanzeige


 

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