Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen ab 1.1.2025

plastikflasche

Ab 1.1.2025 werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese Getränkeverpackungen sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet.

Davon ausgenommen sind:

  • Milch- und Milchprodukte
  • Sirupe, da sie nicht  zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind
  • Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind
  • Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pack)

Pro Flasche oder Dose werden 25 Cent Pfand beim Verkauf eingehoben. Dieser Geldbetrag wird bei Rückgabe der leeren Verpackungen rückerstattet.  Der Pfandbetrag ist ausschließlich für Einweggetränkeverpackungen, die mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sind, fällig.

Bis 31.12.2025 dürfen noch Getränkeverpackungen ohne Pfandlogo und somit ohne Pfand verkauft werden. Das heißt, es werden Getränke mit und ohne Pfand gleichzeitig in den Regalen stehen! Ein Blick auf das Etikett (Pfandlogo) lässt erkennen, ob Pfand verrechnet und wieder retour ausbezahlt wird.

Die leeren Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben werden. In vielen Supermärkten wird es dafür Automaten geben. 

Logo

Kleinere Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomat (zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen,...), nehmen die Flaschen und Dosen persönlich entgegen und zahlen das Pfand direkt aus, jedoch nur für jene Verpackungsart und Füllmengen, die sie auch in ihrem Sortiment haben und nur in der Menge, die sie durchschnittlich pro Kaufakt verkaufen.
Voraussetzung für die Auszahlung des Pfands ist, dass auf der Verpackung das österreichische Pfandlogo und der Strichcode ersichtlich sind. Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar sein und die Verpackung leer und unzerdrückt sein.

infoblatt-das-pfandsystem-okt.2024.pdf herunterladen (0.75 MB)

27.12.2024 12:23

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