Gemeinderatswahl | Sonntag 26. Jänner 2025

Am 26. Jänner 2025 findet die Gemeinderatswahl statt.

Wahllokal:          Veranstaltungssaal im Sconarium, Kurhausstraße 9, 2853 Bad Schönau

Wahlzeit:           8:00 – 14:00 Uhr 


Wenn Sie am 26. Jänner 2025 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt der Wählerinformation (die Zustellung der Wählerinformation erfolgt im Dezember 2024) und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. 

Werden Sie am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie möglichst frühzeitig eine Wahlkarte für die Briefwahl. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte folgende Möglichkeiten:

 

Schriftlich (mit der abtrennbaren personalisierten Anforderungskarte, per E-Mail oder Telefax) oder online über www.meinewahlkarte.at 

  • bis spätestens Mittwoch, 22.Jänner 2025,
  • bis spätestens Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

     Mündlich (persönlich, nicht telefonisch)

  • bis spätestens Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr.

 

Was wird bei der Antragstellung benötigt:

     Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

  • Angabe der Passnummer
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

     Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:

  • idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis)

     Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur 

     „ID-Austria“ benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

 

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. Ortsabwesenheit oder Krankheit) enthalten muss. Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens Anfang Jänner 2025 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse. 

 

Wählen mit einer Wahlkarte:

  • Die Briefwahlkarte muss spätestens am 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr Uhr bei der Gemeinde einlangen
  • Weiters kann die Briefwahlkarte am Wahltag im Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden
  • Durch persönliche Stimmabgabe der ununterschriebenen und nicht verschlossenen Wahlkarte im Wahllokal
  • Bei persönl. Beantragung besteht auch die Möglichkeit sofort nach Erhalt der Wahlkarte direkt am Gemeindeamt zu wählen

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Gemeindeamtes gerne zur Verfügung!

12.11.2024 16:00

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