Agrarische De-minimis Beihilfen

kühe

Wir laden wieder jene Landwirte, die im Jahr 2024 Besamungen an Rindern durchführen haben lassen, ein, in der Woche vom 27. Jänner bis 31.  Jänner 2025 während der Parteienverkehrszeiten (Montag bis Freitag von 08 - 12 Uhr, Dienstag und Freitag zusätzlich von 13 - 16 Uhr)  mit den Besamungsbelegen die Förderung zu beantragen.

Das Formblatt für den Antrag erhalten Sie am Gemeindeamt. In dieses Formblatt sind alle in den der Antragstellung vorangegangenen zwei Jahren (2022 und 2023) beantragten und ausbezahlten De-minimis-Beihilfen einzutragen. Die Gemeinde darf die Förderung nur gewähren, wenn die Höchstgrenze an Förderungen von € 7.500,-- pro Betrieb für die vergangenen 2 Jahre und das laufende Jahr nicht überschritten wird.

Die bewilligte Förderung wird dann durch Überweisung auf das uns bekannt zu gebende Konto (IBAN) ausbezahlt.

07.01.2025 17:00

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