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Der Todesfall kann durch die Hinterbliebenen (bzw. die verfügungsberechtigten Erbinnen/Erben) auch beim Geldinstitut der Verstorbenen/des Verstorbenen gemeldet werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben (oder eine persönliche Vorsprache) sowie die Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch. Es sollten jedenfalls die Geldinstitute und Kontoverbindungen der zuständigen Notarin/dem zuständigen Notar (Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär) bekannt gegeben werden.
Quelle: HELP.gv.at
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