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Eine in Österreich bloß konfessionelle Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig. Eine gültige Eheschließung kommt nur dann zustande, wenn sie von einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten unter Beisein von zwei Trauzeuginnen/Trauzeugen vorgenommen wird.
Quelle: HELP.gv.at
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