Lenkberechtigung für Leichtmotorräder – Vorstufe A

Vorstufe A bedeutet, dass die Klasse A für zwei Jahre auf das Lenken von Leichtmotorrädern beschränkt ist.

Die Klasse A kann erst mit 21 Jahren direkt erworben werden. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 21. Geburtstag ist es nur möglich, den Führerschein für ein Leichtmotorrad, eingeschränkt auf maximal 25 kW (Vorstufe A), zu machen.

ACHTUNG

Informationen zum Umtausch von Führerscheinen:

Seit 1. März 2006 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können – müssen aber nicht – umgetauscht werden.

Folgende Führerscheine bleiben bis 18. Jänner 2033, d.h. noch ungefähr 20 Jahre, gültig:

  • Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bisher ausgestellt wurden
  • Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden

Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.

Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind, vergleichbar den Reisepässen, für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und sie/ihn eindeutig erkennen lässt.

Anlässlich der Fristverlängerung finden keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann mit der theoretischen und praktischen Ausbildung der Klasse A in einer Fahrschule begonnen werden, wenn gleichzeitig eine L17-Ausbildung gemacht wird. Die praktische Fahrprüfung darf jedoch erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.

Nach zwei Jahren geht die Vorstufe A automatisch auf die Klasse A über. Es muss weder eine Prüfung abgelegt noch ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Die Ausbildung der Vorstufe A unterliegt der Mehrphasenausbildung.

TIPP

Bestehende AL-Führerscheine werden sofort auf die Klasse A umgeschrieben. Sie müssen nur die Umschreibung des Führerscheins beantragen und können damit die Lenkberechtigung für die Klasse A (uneingeschränkt) erhalten.

Bei neuen Lenkberechtigungen für die Vorstufe A wird bereits bei der Erstausstellung auch die Klasse A mit einem in der Zukunft liegenden Gültigkeitsdatum miteingetragen.

Erste Ausbildungsphase vor der Fahrprüfung:
  • Mindestens acht Unterrichtseinheiten theoretische Ausbildung
  • Mindestens zwölf Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung
Zweite Ausbildungsphase nach der Prüfung:

Diese ist innerhalb von drei bis neun Monaten nach der Prüfung zu absolvieren:

  • Sechs Unterrichtseinheiten Fahrsicherheitstraining mit
  • Zwei Unterrichtseinheiten verkehrspsychologisches Gruppengespräch
ACHTUNG

Nähere Informationen zur Beantragung und Ausfolgung des Scheckkartenführerscheins finden sich auf der Seite "Erwerb eines Führerscheins" auf HELP.gv.at.

Mit einem Motorrad darf nur eine Person, die das zwölfte Lebensjahr vollendet hat, als Beifahrerin/Beifahrer mitgenommen werden.

Rechtsgrundlagen

Stand: 23.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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Quelle: HELP.gv.at

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