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Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie die Adressänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer bisher zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.
Wenn Sie am ersten Tag der Übersiedelung bei der neuen Dienststelle vorsprechen, reicht es, wenn Sie sich nur an die Geschäftsstelle wenden, die für Ihre neue Wohnadresse zuständig ist.
Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Namensänderung in Folge auch an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.
Quelle: HELP.gv.at
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